Stütz- und Kompressionsstrümpfe
Wo liegt der Unterschied und in welchem Fall ist welches Modell empfehlenswert?
In der Schwangerschaft leiden viele Frauen an schweren und geschwollenen Beinen und Füssen. Mit Strümpfen, die sehr eng anliegen, können Sie die Flüssigkeit, die aus den Blutgefässen ins Gewebe ausgetreten ist, dorthin zurückdrücken.
Stützstrümpfe in der Schwangerschaft
Stützstrümpfe eigene sich, wenn Sie regelmässig schwere Beine und leichte Ödeme haben. Sie sind optisch nicht von normalen Strumpfhosen zu unterscheiden, geben Ihren Beinen aber besseren Halt und die Wirkung ist überraschend wohltuend.
Stützstrümpfe für Schwangere bekommen online oder Sie in Geschäften, die auch normale Strümpfe verkaufen.
Kompressionsstrümpfe in der Schwangerschaft
Kompressionsstrümpfe üben im Gegensatz zu den normalen Stützstrümpfen mehr Druck auf das Bein aus und haben somit einen grösseren Effekt. Der Druck sollte an verschiedenen Stellen unterschiedlich gross sein: Fesseln und Unterschenkel beispielsweise sind am weitesten vom Herzen entfernt und brauchen deshalb die meiste Unterstützung beim Transport des venösen Blutes zurück zum Herz.
Da der Druck auf die verschiedenen Stellen des Beines genau stimmen muss, werden Kompressionsstrümpfe in der Apotheke oder einem Sanitätsfachgeschäft individuell auf Ihre Masse angepasst.
Kompressionsstrümpfe werden in vier Klassen eingeteilt:
Kompressionsklasse 1 eignet sich vor allem zur Prophylaxe für gesunde Beine in der Schwangerschaft oder im Alltag.
Stärker wirksame Strümpfe der Kompressionsklasse 2 sind empfehlenswert, wenn Sie schon Krampfadern oder abends immer geschwollene Beine haben.
Die Kompressionsklassen 3 und 4 kommen bei krankhaften Veränderungen des venösen Systems zum Einsatz und eignen sich nicht für Schwangere.
Kompressionsstrümpfe ab Klasse 2 werden Ihnen vom Arzt oder der Hebamme verschrieben.
Die neuartigen Kompressionsstrümpfe sehen aus wie blickdichte, modische Strümpfe oder Strumpfhosen. Sie werden aus hautfreundlichem Material hergestellt und sind in vielen Farben, sogar mit stylischem Spitzenhaftrand, erhältlich.
Brauche ich Kompressionsstrümpfe?
Sinnvoll sind Kompressionsstrümpfe auf jeden Fall, wenn Sie an tiefem Blutdruck leiden und Ihnen deshalb, gerade morgens beim Aufstehen, häufig schwindlig wird. Auch bei starken Krampfadern sind Kompressionsstrümpfe empfehlenswert. Ausserdem werden Sie auch vorbeugend eingesetzt, wenn bei Ihnen durch wenig Bewegung eine Thrombose entstehen könnte. Beispielsweise, wenn Sie wegen vorzeitiger Wehen viel liegen sollen oder eine längere Flug- oder Autoreise antreten.
In vielen Krankenhäusern wird eine einfachere Form dieser Anti-Thrombosestrümpfe während einer Kaiserschnittgeburt und im Wochenbett routinemässig bei allen Schwangeren eingesetzt.
Kompressionsstrümpfe anziehen
Das Anziehen von Kompressionsstrümpfen ist nicht einfach und braucht etwas Übung. Am besten ziehen Sie sie morgens noch vor dem Aufstehen im Bett an, denn nach einigen Stunden im Liegen sind die Beine am wenigsten geschwollen. Wichtig ist, dass die Haut der Beine trocken und nicht eingecrèmt ist. Anziehhilfen wie Gummihandschuhe, Gleitsocken oder ein Anziehhilfgerät erleichtern die anstrengende Prozedur.
Im Sommer wird es Ihnen vielleicht schwerfallen, Kompressionsstrümpfe anzuziehen, denn durch die Hitze kann die Haut zu jucken beginnen. Leider begünstigt aber gerade warmes Wetter das Anschwellen der Füsse und die Strümpfe sind in diesem Fall das kleinere Übel.
Wer bezahlt die Kompressionsstrümpfe?
Stützstrümpfe werden erst ab Kompressionsklasse 2 von der Krankenkasse übernommen. Diese werden vom Arzt oder der Hebamme dann verschrieben, wenn ein medizinischer Grund dafür vorliegt.
Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse auch ohne Franchisen- und Selbstbehalt-Kostenbeteiligung aufgrund der Leistungen bei Mutterschaft übernommen. Maximal werden pro Jahr zwei Paar rundgestrickte Serien-Kompressionsstrümpfe oder -strumpfhosen bis zu einem definierten Höchstvergütungsbetrag bezahlt. Die Masse müssen von einer Fachperson genommen werden. Ausschlaggebend für die Kostenübernahme ist der Zeitpunkt, an dem die Schwangere die Strümpfe bekommen hat.
Strümpfe der Kompressionsklasse 1 sind keine Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Das bedeutet, dass Sie Strümpfe, die nur vorbeugend angezogen werden, selber bezahlt werden müssen.