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                              Das müs­sen Sie beim Ein­kauf von Kin­der­au­to­sit­zen be­ach­ten

                              Schwangere sucht Kindersitz
                              ©
                              GettyImages

                              Beim Kauf ei­nes Kin­der­au­to­sit­zes gilt es all­ge­mein zu be­ach­ten:


                              • Ein­bau des Kin­der­sit­zes durch Fach­per­so­nal zei­gen las­sen und an­schlies­send gleich sel­ber aus­pro­bie­ren.

                              • Über­prü­fen Sie, ob der Sitz mit dem ECE-Zei­chen aus­ge­zeich­net ist. Es ga­ran­tiert, dass der Sitz die Min­dest­an­for­de­rung der ak­tu­el­len Norm er­füllt. Die neu­es­te Norm ist ECE R129, es sind aber nach wie vor die Nor­men ECE R44.03 und R44.04 zu­ge­las­sen.

                              • Die R129 Norm ori­en­tiert sich nicht mehr wie die bis­he­ri­gen Nor­men am Kör­per­ge­wicht der Kin­der, son­dern an der Kör­per­grös­se.

                              • Ent­schei­den Sie sich für ei­nen Kin­der­sitz der R129-Norm ist es wich­tig, dass das Fahr­zeug auf der Ty­pen­lis­te des Sit­zes frei­ge­ge­ben ist.

                              • Pro­ben Sie das Ein- und Aus­bau­en des Sit­zes um zu se­hen, ob das aus­ge­such­te Mo­dell auch zu Ih­rem Fahr­zeug passt. Ist der Fahrt­gurt ge­nü­gend lang?

                              • Prü­fen Sie auch, wie ein­fach oder um­ständ­lich es ist, Ihr Baby dar­in fest­zu­gur­ten.

                              • Falls Kopf­stüt­ze den Ein­bau des Kin­der­sit­zes be­hin­dert, Kopf­stüt­ze her­aus­zie­hen und wenn mög­lich um­ge­dreht wie­der mon­tie­ren

                              • Gurtver­län­ge­run­gen durch neu­es Gur­ten­band mög­lich.

                              • Der Sitz­be­zug wird bei Kin­dern stark stra­pa­ziert. Des­halb soll­te er at­mungs­ak­tiv, haut­freund­lich und mög­lichst wasch­bar sein.

                              Mehr In­fos

                              Ergebnisse des TCS-Tests "Auto-Kindersitze"

                              Das detaillierte Informationsblatt „Auto-Kindersitze“ kann gratis beim Touring Club Schweiz unter der Tel.-Nr. 0844 888 111 oder unter www.tcs.ch sowie im Internet-Shop der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) in Bern (via Bestellnummer 9433 suchen oder direkt auf der Kindersitz-Seite) bestellt werden.

                              Beim Kauf von Kin­der­au­to­sit­zen für Neu­ge­bo­re­ne soll­ten Sie dar­auf ach­ten: 


                              • Kin­der soll­ten mög­lichst lan­ge in rück­wärts­ge­rich­te­ten Schutz­sys­te­men be­för­dert wer­den. Die Ba­by­scha­le, die bis zu ei­nem Al­ter von 18 Mo­na­ten oder bis zu 13 Kilo Kör­per­ge­wicht be­nutzt wer­den kann (bit­te ge­naue An­ga­ben des Her­stel­lers be­ach­ten, denn für man­che Ba­by­scha­len gilt: Nur bis 9 Mo­na­te oder bis zu 10 Ki­lo­gramm Kör­per­ge­wicht) und in Ge­gen­fahrt­rich­tung mit ei­nem 3-Punkt-Si­cher­heits­gut mon­tiert wird.

                              • Kor­rek­te Gurt­füh­rung be­ach­ten, bei ak­ti­vier­tem Air­bag ge­hört die Ba­by­scha­le nur auf dem Rück­sitz in Ge­gen­fahrt­rich­tung. Nicht zu früh wech­seln. Auch wenn die klei­nen Füs­se be­reits an der Rü­cken­leh­ne des Fahr­zeug­sit­zes an­stos­sen, ist dies noch kein Grund zum nächst­grös­se­ren Kin­der­sitz zu wech­seln. Erst wenn der Kopf über die Scha­le her­aus­ragt, muss ge­wech­selt wer­den.

                              • Mitt­ler­wei­le gibt es auch für Klein­kin­der Sitz­scha­len, wel­che wie die Ba­by­scha­le rück­wärts im Auto mon­tiert wer­den (so­ge­nann­te Re­boar­der). Klein­kin­der kön­nen in so­ge­nann­ten Re­board-Kin­der­sit­zen wei­ter ge­gen die Fahrt­rich­tung fah­ren. Da­durch re­du­ziert sich das Ri­si­ko für schwe­re oder töd­li­che Ver­let­zun­gen im Ver­gleich zu vor­wärts ge­rich­te­ten Sit­zen um über 80 %. Mit ei­nen Kin­der­sitz der R129-Norm ist es so­gar Pflicht, das Kind bis 15 Mo­na­te in Ge­gen­fahrt­rich­tung zu trans­por­tie­ren.

                              Letzte Aktualisierung: 18.05.2019, AS/KM

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